Wir stellen vor: ConvaFoam®
Grünes Licht vom Bundestag für die Verlängerung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 2./3. Lesung am 6. November 2025 dem Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zugestimmt.
Dieses sieht durch Anpassung des § 31 Abs. 1a S. 5 SGB V die Verlängerung der Übergangsfrist zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung durch die GKV bis zum 31.12.2026 vor. Mitte Dezember wird das Gesetz noch den Bundesrat passieren, wobei das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist.
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Wir stellen vor: ConvaFoam®
ConvaFoam® ist der einzige Schaumverband, der unsere drei Technologien vereint: Aquacel® Hydrofiber®, Superabsorber-Fasern und ConvaTac™ Silikon.
Das Ergebnis: Effektives*6 Exsudatmanagement mit hautfreundlicher Haftung7 für eine lange Tragedauer*6 und eine effizientere8 Wundversorgung8.
Der Silikon-Schaumverband kann für eine Vielzahl an Wundtypen verwendet werden – von weniger komplexen bis hin zu sehr herausfordernden chronischen Wunden und Wunden an schwer zu versorgenden Körperstellen.
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Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, den Pflegestandard für chronische Wunden zu verbessern.