Grünes Licht vom Bundestag für die Verlängerung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 2./3. Lesung am 6. November 2025 dem Gesetzesentwurf zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) zugestimmt.
Dieses sieht durch Anpassung des § 31 Abs. 1a S. 5 SGB V die Verlängerung der Übergangsfrist zur Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung durch die GKV bis zum 31.12.2026 vor. Mitte Dezember wird das Gesetz noch den Bundesrat passieren, wobei das Gesetz nicht zustimmungsbedürftig ist.
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